Kernpunkte der Pflegereform
Die ambulante Versorgung wird gestärkt.
Die Angebote für Pflegebedürftige sind künftig wohnortnah besser aufeinander abgestimmt und vernetzt. Jedes Stadtviertel erhält einen Pflegestützpunkt. Dafür gibt es eine Anschubfinanzierung. So genannte Fallmanager kümmern sich gezielt um die Unterstützung des Einzelnen und seiner Angehörigen. Gefördert werden betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, wo Pflegebedürftige zusammenleben. Sie können zum Beispiel in Zukunft Betreuungsleistungen gemeinsam abrufen. Eine Senioren-WG legt ihr Geld zusammen und teilt sich eine Pflegekraft.
Pflegezeit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit anschließender Rückkehrmöglichkeit in Anspruch nehmen. Ausgenommen davon sind Kleinbetriebe mit fünfzehn oder weniger Beschäftigten. Die Beschäftigten sind während dieser Zeit sozial abgesichert. Daneben soll es für akute Fälle bis zu zehn Tage unbezahlten Pflegeurlaub geben.
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden erhöht.
Bis 2012 werden die ambulanten Sachleistungsbeträge stufenweise spürbar angehoben: Pflegestufe I von jetzt 384 Euro auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro.
Angehoben wird auch das Pflegegeld in allen Pflegestufen. Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert. Die Stufe III und Stufe III/Härtefälle werden bis 2012 ebenfalls stufenweise abgehoben. Der zusätzliche Leistungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, das heißt Demenzkranke und Behinderte, wird auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben. Der Anspruch auf Tagespflege wird ausgebaut.
Leistungen
Darüber hinaus sollen ab 2015 die Leistungen der Pflegeversicherung in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert werden.
Die Qualität der Pflege verbessert sich
Die Qualität der Pflege verbessert sich durch Transparenz und ein besseres Pflegemanagement. Krankenkassen und Pflegeinrichtungen sind verpflichtet, verbindliche Standards für die Pflegequalität zu vereinbaren. Alle drei Jahre findet eine Qualitätsprüfung der Pflegeeinrichtungen statt. Die Prüfberichte müssen in einer verständlichen Sprache erscheinen. Damit ist für die Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick klar, wie es um die Qualität der Pflegeeinrichtungen steht.
Bessere Prävention und Rehabilitation
Weiterhin gibt es eine bessere Prävention und Rehabilitation in der Pflege. So werden Anstrengungen von Pflegeeinrichtungen gefördert, mit aktivierender Pflege und Rehabilitation gute Pflegeergebnisse zu erzielen.
Bürgerschaftliches Engagement
Bürgerschaftliches Engagement in der Pflege wird unterstützt. Hier sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger künftig besser in vernetzte
Versorgungsangebote eingebunden und eine Schulung durch die Pflegekassen bekommen können. Das betrifft zum Beispiel Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene wie Betreuungsgruppen für Demenzkranke.
Weniger Bürokratie
Schließlich verringert sich die Bürokratie im Bereich der Pflege. Das gibt Pflegekräften mehr Zeit, sich besser um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Zugleich wird mehr Wirtschaftlichkeit im Pflegebereich gefördert.
Übertragbarkeit der individuellen Altersrückstellungen
Die Pflegekassen erhalten wie die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln. Für den Bereich der privaten Pflegeversicherung wird die Übertragbarkeit der individuellen Altersrückstellungen eingeführt. Bei niedrigen Einkommen gibt es Härtefallregelungen zur Übernahme von Beiträgen analog zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung.