Neu: Infoseite zu den Kernpunkten der Pflegereform
Mit der Pflegereform ändern sich wichtige Punkte für Pflegebedürftige und Pflegende. Unsere Aufstellung der Kernpunkte zeigt, welche Auswirkungen die Änderungen haben. Hier erfahren Sie, wie Pflegende und Angehörige von der Reform profitieren.
Unsere Pflegeleistungen
Auszug aus dem Leistungskatalog der Familien- und Krankenpflege e.V.
Betreuung und Erreichbarkeit an 7 Tagen der Woche rund um die Uhr. Unsere Bürozeiten erfahren Sie auf der Seite Standorte
Grund- und Behandlungspflege gem. § 37.1,2 SGB V
- Grundpflege nach Krankenhausaufenthalt
- Medikamentenverabreichung und Überwachung der Einnahmen
- Verabreichen von Injektionen, s.c., i.m.
- Blutzuckermessungen
- Blutdruckmessungen
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden, Wundversorgungen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen Kl. II, III, IV
- Kompressionsverbände
- Dekubitusbehandlungen
- Einlegen von transurethralen Dauerkathetern, Blaseninstillationen
- Absaugen der oberen Luftwege, Bronchialtoiletten
- Stomabehandlung
- Finalpflege
Pflegeversicherungsleistungen gem. SGB XI
Grundpflegerische Tätigkeiten
- Assistenz beim An- und Auskleiden
- Ganz- und Teilwaschungen, Dusch- und Vollbäder
- Assistenz bei Ausscheidungen, Stoma- und Katheterpflege
- Hilfe zur Erlangung der Mobilisation
- Pflege von schwerst- und bettlägerigen Kranken
- Fachgerechte Lagerungen
- Ausführung aller Prophylaxen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Reichen von Essen und Trinken
- Sachgerechtes Verabreichen von Sondernahrung
- Flüssigkeitsbilanzierungen
Die Ausführung der beschriebenen Tätigkeit erfolgt durch ein Team von fachlich qualifiziertem Personal.
Familienpflege
Familienpflege ist die vorübergehende Betreuung von Familien in ihrer häuslichen Umgebung. Für täglich bis zu acht Stunden übernehmen dann staatlich anerkannte Familienpflegerinnen den “Familienbetrieb” – in Problemfällen auch in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern.Dazu gehören
- das komplette Haushaltsmanagement (Kochen, Einkaufen, Wäschepflege etc.)
- die pädagogische Betreuung der Kinder oder auch Säuglinge (Betreuung der Hausaufgaben, Anleitung zum Spielen usw.) sowie
- die pflegerische Grundversorgung.
Sofern die Weiterführung des Haushalts nicht gewährleistet ist und mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind versorgt werden müssen, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Weiterführung des Haushaltes. Dieser Bedarf muss durch einen Arzt attestiert werden.Die Leistung erstreckt sich über die Dauer der Krankheit, eines Kuraufenthaltes, einer Therapie etc. – und natürlich auch auf eine Risikoschwangerschaft inklusive einer anschließenden gesundheitlichen Stabilisierung der Mutter.
Die Kosten für die Betreuung werden bei den entsprechenden Voraussetzungen von den Krankenkassen oder Jugendämtern übernommen. Wir beraten Sie in Fragen der Finanzierung
kompetent, ausführlich und selbstverständlich kostenlos.
Betreuung und Erreichbarkeit
Wir sind für unsere Kunden an 7 Tagen der Woche rund um die Uhr erreichbar.
Bürozeiten
Unsere Bürozeiten erfahren Sie auf der Seite Standorte für die jeweiligen Gesundheits- und Beratungszentren.
Kernpunkte der Pflegereform
Mit der Pflegereform ändern sich wichtige Punkte für Pflegebedürftige und Pflegende. Unsere Aufstellung der Kernpunkte zeigt, welche Auswirkungen die Änderungen haben. Hier erfahren Sie, wie Pflegende und Angehörige von der Reform profitieren.